Teilen auf Facebook
 

Grünschnitt Verbrennung

Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Grünschnitt)

 

Immer wieder wird die Feuerwehr zu s. g. "Unklaren Feuern" oder "Unklarer Rauchentwicklung" gerufen. In den meisten Fällen stellt sich heraus, dass Grün- und Heckenschnitt als s. g. Nutzfeuer verbrannt wird.

Hierbei sind jedoch einige Spielregeln zu beachten, sonst kann ein Einsatz der Feuerwehr teuer werden.  

 

Die Gemeindeverwaltung weißt aus gegebenem Anlass auf die gültige Verordnung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen  außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen hin. Ausschließlich nach diesen Bestimmungen darf eine Verbrennung erfolgen und sie muss mindestens zwei Tage vor dem beabsichtigten Termin, schriftlich, mit Unterschriftsleistung bei der Gemeindeverwaltung in Krofdorf-Gleiberg angemeldet werden. Hierfür ist der unten aufgeführte Anmeldebogen zu verwenden. Außerdem sind diese auch in Papierform bei der Gemeindeverwaltung sowie in den Verwaltungsstellen Wißmar und Launsbach erhältlich. Telefonische Anmeldungen können nicht mehr entgegengenommen werden.  

 

Grundsätzlich zu beachten ist, 

 

1. das pflanzliche Abfälle nicht auf Grundstücken innerhalb der Ortslage verbrannt werden dürfen,

2. die  zur Verbrennung kommenden pflanzlichen Abfälle sollen so trocken sein, dass eine möglichst geringe Rauchentwicklung auftritt.

3. durch die Rauchentwicklung darf keine Belästigung für die Allgemeinheit auftreten. Das Feuer ist ständig –bis zum Erlöschen– zu beaufsichtigen.

4. die Anmeldung stellt wie bisher, keine Genehmigung dar, sondern befreit, bei Einhaltung aller Rahmenbedingungen lediglich von der Kostenpflicht eines evtl. Feuerwehreinsatzes.

5. wird die Verbrennung der pflanzlichen Abfälle entgegen der Verordnung durchgeführt und ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Wettenberg verursacht, führt dies zu einer Kostenpflicht der verantwortlichen Person für diesen Einsatz. Näheres finden Sie auf dem Anmeldebogen oder auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg.

 

Anmeldeformular (pdf-Dokument)

 

Eine Verbrennung ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zulässig.

 

Vermeiden Sie unnötigen Ärger und Stress und beachten Sie die Bedingungen.

 

Vielen Dank

Ihre Freiwillige Feuerwehr Wettenberg

 

Letzte Einsätze